Transparenz

Kosteninformationen

Rechtliche Beratung kostet Geld – das ist kein Geheimnis. Aber wie viel, nach welchem System und wer zahlt was? Hier findest du klare Antworten.

#Beratungshilfe #RVG #Prozesskostenhilfe #Honorar

Eine Erstberatung ist bei mir in der Regel auch mit einer Beratungsgebühr verbunden. Warum? Weil ich auch in dem Fall für meine Auskünfte die Verantwortung übernehmen muss und ihr meine Leistung, nämlich die Rechtsberatung, in Anspruch nehmen wollt.

Hier lassen sich schon viele Weichen stellen und die dringendsten Fragen klären. Für die Beratungsleistung wird normalerweise ein Betrag von 190,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer fällig. Dieser Betrag wird - sollte es dann mit einem Verfahren weitergehen - bei einer Vergütung nach RVG angerechnet.

Üblicherweise rechne ich meine Arbeit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Meine Vergütung richtet sich dann nach dem sogenannten Gegenstandswert oder Streitwert. Dabei gilt: geringer Streitwert führt auch zu geringerer Vergütung. Ein höherer Streitwert führt zu einer höheren Vergütung.

Dabei teilt sich das Verfahren oft in ein außergerichtliches Verfahren und ein gerichtliches Verfahren. Außergerichtlich wird dabei üblicherweise eine sogenannte Geschäftsgebühr abgerechnet. Im Einigungsfall kommt dann noch eine Einigungsgebühr dazu.

Gerichtlich werden Verfahrensgebühr, Terminsgebühr und eventuell auch eine Einigungsgebühr fällig. Das natürlich zu unterschiedlichen Zeitpunkten im Verfahren. Wichtig hier: Im gerichtlichen Verfahren muss ich laut den gesetzlichen Vorgaben mindestens die gesetzlichen Gebühren abrechnen.

Die genaue Höhe der Gebühren ist oft im Voraus nicht bestimmbar, allerdings versuche ich euch natürlich, noch Anhaltspunkte zu geben. Ergänzend zu der Abrechnung nach den gesetzlichen Gebühren gibt es aber noch weitere Möglichkeiten, mich zu beauftragen. Das gilt vor allem in reinen Beratungsakten oder in Fällen, in denen ihr euch die gesetzlichen Gebühren nicht leisten könnt.

Wie das geht seht ihr in den nächsten Reitern.

In einigen Fällen nutze ich auch die Möglichkeit, eine Abrechnung nach konkretem Zeitaufwand oder eine Pauschale anzubieten beziehungsweise darüber abzurechnen. Die Abrechnung nach Zeitaufwand erfolgt bei mir ganz regelmäßig minutengenau und wird vor allem bei Beratungsakten bedeutsam. Die genauen Modalitäten werden in der Regel im ersten Beratungsgespräch besprochen und natürlich im Nachgang noch einmal bestätigt.

Bitte beachtet: Wird aus der Beratung dann doch eine Vertretung (also ich werde nach außen tätig), muss ich im gerichtlichen Verfahren wie oben geschrieben mindestens die gesetzlichen Gebühren abrechnen. Bei dieser Abrechnungsmethode kann es aber in einigen Fällen auch teurer werden.
Auch Pauschalen gelten ausschließlich im außergerichtlichen Verfahren. Ob eine Abrechnung in den Fällen angeboten werden kann, teile ich euch natürlich bereits im ersten Gespräch mit.

Selbstverständlich übernehme ich grundsätzlich auch Beratungen und Vertretungen in Fällen, in denen die wirtschaftliche Situation eine Bezahlung der "normalen" RVG Gebühren nicht zulässt. Eine Möglichkeit dazu ist ein sogenannter Beratungshilfeschein, den ihr gegen Nachweis eurer Bedürftigkeit beim lokalen Amtsgericht bekommen könnt. Bekommt ihr einen solchen Beratungshilfeschein, zahlt ihr eine Beratungsgebühr von einmalig 15,00 EUR, den Rest kläre ich dann mit dem Amtsgericht selbst.

Die Prozesskostenhilfe ist im Grunde das gerichtliche Pendant zur Beratungshilfe. Der Staat greift euch unter die Arme, wenn ihr die Kosten eines Verfahrens nicht stemmen könnt. Wird Prozesskostenhilfe bewilligt, müsst ihr euch erst einmal keine Sorgen um meine Gebühren und etwaige Gerichtskosten machen. Nicht übernommen werden die Gebühren der Gegenseite.

Die Prozesskostenhilfe hat einige Voraussetzungen, so müssen eure persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eine entsprechende Übernahme der Kosten nicht erlauben. Außerdem darf der Antrag nicht mutwillig sein und ein angestrebter Prozess muss Aussicht auf Erfolg haben.

Wichtig: Das Gericht kann auch monatliche Ratenzahlungen festlegen und ihr müsst über einen gewissen Zeitraum Änderungen eurer Verhältnisse mitteilen, solltet ihr Prozesskostenhilfe bekommen. Das erkläre ich euch aber gerne noch einmal im direkten Kontakt.

Rechtliches Anliegen?

Schildere mir kurz deine Situation. Ich melde mich dann schnell und unkompliziert.

Jetzt Kontakt aufnehmen